Im Gegensatz zu anderen Verwaltungen bieten wir nur Mietverwaltung und keine WEG-Verwaltung an.

Streng genommen unterscheiden sich die Aufgaben von WEG-Verwaltung und Mietverwaltung. 

So verwaltet die WEG-Verwaltung das Gebäude und kümmert sich um alle Belange rund um das Gemeinschaftseigentum, während die Mietverwaltung alle Aufgaben übernimmt, die sich durch Mieter, Neuvermietung, Nebenkostenabrechnung und ähnliches ergeben. 

Wir entlasten Eigentümer von Ihren Aufgaben und Pflichten als Vermieter. Der Umfang der Aufgabenübertragung richtet sich dabei stets nach den Wünschen des Eigentümers.

Welche Aufgaben übernimmt die Mietverwaltung konkret?

Zu den Hauptaufgaben einer Mietverwaltung zählen die Neuvermietung, Wohnungsübergaben, Kontrolle der Mieteingänge, außergerichtliche Mahnverfahren bei Mietrückständen, Abrechnung der Nebenkosten, Überwachung der Hausordnung und vieles mehr. Weitere Aufgaben sind:

  • Mietersuche : Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
  • Organisation & Koordination von Besichtigungen
  • Anfertigung von Mietverträgen, Beauftragung von Türschlüsseln
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Verwaltung und Abwicklung von Mietkautionen
  • Zwischenablesungen beim Mieterwechsel
  • Sämtlicher Schriftverkehr mit Mietern, Dienstleistern, Behörden, etc.
  • Überwachung der Mietzahlungen und sonstigen Zahlungen des Wohnungsmieters
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
  • Entgegennahme von Mietminderungen und / oder Mängelanzeigen
  • Annahme und Abwicklung von Kündigungen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
  • jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Wohnungsmieter und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
  • Dienstleisterbeauftragung zur Wartung und Inspektion von Anlagen und Geräten
  • Einstellung, Entlassung, Anweisung und Überwachung von Gebäudeservice-Firmen
  • Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Schadensmeldung an die WEG Verwaltung bzw. Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Sicherstellung der langfristigen Vermietbarkeit

Ob Verwaltung einer einzelnen Wohnung, oder Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage